GESELLSCHAFTSRECHT
Im gesellschaftsrechtlichen Bereich bieten wir die Beratung, Betreuung und Vertretung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und auch Personengesellschaften (GbR, GmbH & Co. KG, Beteiligungen). Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften; Umstrukturierungen, Unternehmensumwandlungen, Liquidationen von juristischen Personen; Unternehmensbeteiligungen, Unternehmens- und Gesellschaftskaufverträge, legal Due Dilligens; Vertragsgestaltung mit gesellschaftsrechtlichem Bezug; Gesellschafterstreit; Kündigung und Ausschluss eines Gesellschafters; Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers; Haftung von Geschäftsführern und Vorständen;
Gründung von Gesellschaften
Grundlage jeder Gesellschaftsgründung ist eine Entscheidung für eine Gesellschaftsform und eine solide gesellschaftsvertragliche Grundlage
Für jeden Gründer, der sich entschlossen hat, eine wirtschaftliche Unternehmung zu beginnen, ist es sinnvoll, von Anfang an die richtige Rechtsform zu wählen, egal ob er oder sie alleine oder mit anderen zusammen gründet. Dadurch können sich sowohl steuerliche Nachteile, aber auch die persönliche Haftung der Geschäftsführer oder der Gesellschafter vermeiden lassen.
Sofern mehrere Personen beteiligt sind, so sollte überdies sicher gestellt werden, dass der Gesellschaftsvertrag den Erwartungen der Gesellschafter entspricht, sowohl für eine positive Geschäftsentwicklung, als auch für eventuelle Krisensituationen. Wir sprechen hierzu verschiedene realistische Entwicklungsszenarien mit durch und klären dabei die jeweiligen Erwartungen. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Gründern erleichtert es uns hierbei, mögliche unterschiedliche Erwartungen (z.B. für das unfreiwillige Ausscheiden eines Gesellschafters, Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern etc.) zu ermitteln und hier einvernehmliche Lösungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu entwickeln. Anschließend erstellen wir auf dieser Grundlage den geeigneten Vertrag.
Selbstverständlich gehört zu unseren Leistungen auch die Erstellung von Geschäftsführerverträgen und die komplette organisatorische Begleitung der Gründung (Klärung von Namensrechten, notarielle Beurkundungen und Anmeldung zum Handelsregister, Nachverfolgung der Registereintragung, Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung etc.).
Durch unsere Zusammenarbeit in Sozietät verfügen wir darüber hinaus über das erforderliche Spezialwissen zu Rechtsfragen, die bei der Ausübung eines Betriebes relevant werden können. Dies sind Fragen des Arbeits- und Werkvertrags, der Gewerbemiete, der Wirtschaftsverwaltung (Gewerbeerlaubnis, Gaststättenerlaubnis etc.), Steuerrecht sowie Fragen der Arbeits- und ausländerrechtlichen Erlaubnis.
Wir bieten für die Gründung verschiedener Gesellschaftsformen unsere Leistungen auf Stundenbasis oder als Komplettleistung zum Festpreis an, wobei die Kosten dieser individuellen Gesellschaftsgründung unter den üblichen Kosten für den Kauf eines fertigen Gesellschaftsmantels liegt, ohne die damit verbundenen Risiken. Gerne machen wir Ihnen hierfür ein Angebot.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Erstellung zweisprachiger Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge für die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch.
Betreuung bestehender Gesellschaften
Neben unseren Dienstleistungen zur Neugründung von Gesellschaften bieten wir auch die rechtliche Beratung und Betreuung von Gesellschaften an.
Dazu gehört unter anderem:
- Die Vorbereitung formell richtiger und wirksamer Gesellschaftsversammlungen
- Die Vorbereitung formell richtiger und wirksamer Gesellschaftsbeschlüsse
- Vorbereitung von Anteilsübertragungen
- Die Beratung von Gesellschaften im Hinblick auf steuerliche Optimierung
- Die Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge
- Die Beratung und Durchführung von Umwandlungen z. B. eines einzelkaufmännischen Gewerbes in eine GmbH
- Die Änderung von Geschäftsführerverträgen
- Die Lösung von Problemen zwischen den Gesellschaftern oder zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
- Die Beratung der Gesellschaft in der Krise / Insolvenz
Im Rahmen der steuerlichen Beratung haben wir mit mehreren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eine enge Kooperation aufgebaut um auch bei schwierigen Sachfragen und internationalen Steuerrechtsfragen eine fundierte Beratung in der jeweiligen Landessprache sicher zu stellen. Diese Beratungen erbringen wir zusammen mit diesen Kooperationspartnern.
Daneben bieten wir die Betreuung von Unternehmen auch für andere Rechtsgebiete wie z. B. Arbeitsrecht, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht, Genehmigungsrecht, Mietrecht, allgemeines Zivilrecht, Forderungsmanagement etc. an.