Arbeitsrecht
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Das deutsche Arbeitsrecht gilt als kompliziert, undurchsichtig und schwerfällig. Zu Recht. In dem Bestreben, soziale Gerechtigkeit und marktwirtschaftliche Bedürfnisse zu vereinen hat der Gesetzgeber eine unübersichtliche Zahl von Einzelgesetzen geschaffen. Hinzu kommen die zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgehandelten Tarifverträge und die seit 01.01.2002 verstärkten zivilrechtlichen Einschränkungen für Arbeitsverträge und die Rechtsprechung. Last but not least sind bei arbeitsrechtlichen Gestaltungen auch angrenzende Rechtsgebiete wie Sozialrecht (Arbeitslosen, Kranken- und Rentenversicherung!) und Steuerrecht zu berücksichtigen.
Wir geben Ihnen Orientierung in dem „Paragraphendschungel“ des Arbeitsrechts, erklären Ihnen verständlich die verschiedenen rechtlichen Aspekte, zeigen die bestehenden Möglichkeiten und Konsequenzen auf und entwickeln mit Ihnen zusammen die optimale Strategie.
Dabei berücksichtigen wir auch sozial- und steuerrechtliche Konsequenzen und arbeiten hierbei im Team mit den arbeits- und steuerrechtlichen Experten unserer Sozietät.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- ergebnisorientierte Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemstellungen
- Beratung und Verhandlung bei Abmahnungen und Kündigungen
- Vertragsberatung
- Gestaltung von Arbeitverträgen, Dienstwagenvereinbarungen etc.
- Arbeitsservice Plus für Unternehmen
- Einleitung und Führen von außergerichtlichen Verhandlungen
- Klageerhebung und Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten
- Unterstützung und Stellung von Prozesskostenhilfeanträgen
- Abfrage von Rechtsschutzversicherungen und direkte Liquidation
Daneben bieten wir spezialisierte Leistungen für Betriebsräte an, insbesondere:
- Beratung und Unterstützung bei der Gründung von Betriebsräten
- Laufende Beratung von Betriebsräten
- Einleitung und Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Tarfivertragsservice „tarififi“
- Beratung von Geschäftsführern
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführerverträgen
- Klageerhebung vor allen deutschen Landes- und Oberlandesgerichten
Das Wichtigste in Stichworten
- Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Eine Beendigung oder Befristung des Arbeitsverhältnisses bedarf hingegen der Schriftform.
- Bei arbeitgeberseitiger Kündigung besteht in der Regel eine 3-wöchige Klagefrist. Das bedeutet, ein Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Klagefrist versäumt, so ist die Kündigung wirksam und kann nur noch angefochten werden, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die rechtzeitige Klageerhebung verhindert haben.
- Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst, auch wenn der Prozess gewonnen wird. Dies betrifft auch die Rechtsanwaltskosten. Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten für arbeitsrechtliche Beratungen und Auseinandersetzungen.
- Seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform mit dem 01.01.2002 unterliegen auch Arbeitsverträge der Überprüfung wie allgemeine Geschäftsbedingungen nach den §§ 305-319 BGB, also dem ehemaligen AGBG.