Der Warenvertrieb und Geschäftsvermittlung, nicht zuletzt im Bereich von Versicherungsverträgen sowie Finanzdienstleistungen, durch Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer gewinnen im gesamteuropäischen Markt immer mehr Gewichtung. Allein in Deutschland belief sich der Wert der von Handelsvertretungen vermittelten Warenumsätze im Jahr 2010 auf etwa 178 Mrd. EUR (30% des gesamten inländischen Marktes). Auch die Vertretung ausländischer Firmen nimmt stetig zu, so dass gerade grenzüberschreitende Vertriebsmittlerverträge immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Der Warenvertrieb und Geschäftsvermittlung, nicht zuletzt im Bereich von Versicherungsverträgen sowie Finanzdienstleistungen, durch Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer gewinnen im gesamteuropäischen Markt immer mehr Gewichtung. Allein in Deutschland belief sich der Wert der von Handelsvertretungen vermittelten Warenumsätze im Jahr 2010 auf etwa 178 Mrd. EUR (30% des gesamten inländischen Marktes). Auch die Vertretung ausländischer Firmen nimmt stetig zu, so dass gerade grenzüberschreitende Vertriebsmittlerverträge immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Handelsvertreterrecht:
Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Kommissionsverträge;
Franchiseverträge;
Beratung und Gestaltung in Bezug auf Handelsvertreterverträge, Vergütung des Handelsvertreters, Vertragshändlers, Franchisenehmers, Provisions- und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kündigung des Handelsvertretervertrags und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters.
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