HANDELSRECHT
Handelsrecht und internationales Handelsrecht:
Der Ursprung des modernen Handelsrechts lässt sich bis in das 16. und 17. Jahrhundert zurückverfolgen. Das deutsche Handelsrecht ist gesondertes Privatrecht der Kaufleute, das Bedürfnis nach Einfachheit, Schnelligkeit und Verlässlichkeit zum Ausdruck bringt und die Rolle der Selbstverantwortlichkeit hervorhebt. Als wichtigste Rechtquelle des Handelsrechts gilt das HGB, das Handelsgesetzbuch. Zudem haben Handelsbrauch und Verkehrssitte eine im Vergleich zum übrigen Privatrecht übergeordnete Bedeutung. Ferner sind entsprechende europäische Richtlinien und Vereinbarungen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr (z.B. UN-Kaufrecht) zu beachten.
Handelsrechtliche Fragestellungen betreffen insbesondere folgende Konstellationen:
- Kaufmannseigenschaft des Unternehmers, Handelsregisterangelegenheiten (Einsicht in das Register, Publizität des Registers);
- Voraussetzungen der Firmierung, Unterscheidbarkeit und Fortführung der Firma, Schutz der Firma, Bestandteile, Beständigkeit, Haftung bei Firmenfortführung, Beratung und Vertragsgestaltung bei Veräußerung der Firma, Erbenhaftung bei Geschäftsfortführung;
- Beratung, Gestaltung und Überprüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen, internationale Zuständigkeit nach EUGVVO und Rechtsbestimmung nach EGBGB bzw. ROM I/II. Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit, internationales Kaufrecht — CISG;
- Vertretung des Kaufmanns: Prokura, Handlungsbevollmächtigung;
- Handelsgeschäft, Handelskauf.
- Im internationalen Handelsrecht ergeben sich zudem die Fragestellungen
- Anwendbares Recht, Beachtung des UN-Kaufrechts
- Gerichtsstandsvereinbarungen und Schiedsgerichtsbarkeit
- Erarbeitung und Prüfung von internationalen multilingualen Handelsverträgen